EUV 952/2013 Art 19 Abs 1 UAbs 2 ; EUV 952/2013 Art 15 Abs 2 ; EUV 952/2013 Art 173 Abs 3
Zollanmeldung - nachträgliche Änderung aufgrund fehlerhafter Angabe der EORI-Nummer:
Gilt ein direkter Zollvertreter, der in einer Zollanmeldung durch die irrtümliche Angabe einer falschen EORI-Nummer eine andere Person als Einführer angegeben hat als den tatsächlichen Einführer, der ihn bevollmächtigt hat, als Vertreter ohne Vertretungsmacht im Sinne von Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 UZK, wenn er anschließend seiner Verpflichtung aus Art. 15 Abs. 2 Unterabs. 3 UZK nachkommt und die fehlerhafte Angabe der EORI-Nummer der von ihm vertretenen Person berichtigt hat?
Ist ein "Austausch" der irrtümlich angegebenen Person bzw. deren EORI-Nummer durch die tatsächlich vertretene Person zulässig?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger