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BFH Anhängiges Verfahren VII R 28/26

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2026

EUV 952/2013 Art 19 Abs 1 UAbs 2 ; EUV 952/2013 Art 15 Abs 2 ; EUV 952/2013 Art 173 Abs 3

Zollanmeldung - nachträgliche Änderung aufgrund fehlerhafter Angabe der EORI-Nummer:

Gilt ein direkter Zollvertreter, der in einer Zollanmeldung durch die irrtümliche Angabe einer falschen EORI-Nummer eine andere Person als Einführer angegeben hat als den tatsächlichen Einführer, der ihn bevollmächtigt hat, als Vertreter ohne Vertretungsmacht im Sinne von Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 UZK, wenn er anschließend seiner Verpflichtung aus Art. 15 Abs. 2 Unterabs. 3 UZK nachkommt und die fehlerhafte Angabe der EORI-Nummer der von ihm vertretenen Person berichtigt hat?

Ist ein "Austausch" der irrtümlich angegebenen Person bzw. deren EORI-Nummer durch die tatsächlich vertretene Person zulässig?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 25.06.2026 (14 K 1555/23)

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