BGB § 1363 ; BGB § 1378 Abs 3 S 2 ; EStG § 23
Ist die Vermögensauseinandersetzung im Rahmen eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs, bei der es aus tatsächlichen Gründen nur zu einem Teilvergleich kam, beim Empfänger als Anschaffung im Sinne von § 23 des Einkommensteuergesetzes anzusehen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger