EStG § 7 Abs 1 S 3
Kann eine entgeltlich erworbene Internet-Domain, deren Bezeichnung mit dem Markennamen übereinstimmt, als abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut und als "ähnliches Recht" wie ein Firmenwert im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG qualifiziert werden, sodass die Anschaffungskosten über einen Zeitraum von 15 Jahren steuerlich abgeschrieben werden können?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung