EStG § 6b Abs 2 ; EStG § 6b Abs 3
Gehört bei der Unterwertveräußerung eines Grundstücks durch eine Kapitalgesellschaft an ihren alleinigen Gesellschafter der Betrag der unstreitig vorliegenden verdeckten Gewinnausschüttung zum Veräußerungspreis im Sinne des § 6b Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger