AStG § 20 Abs 2 ; AEUV Art 63
Führt der inländische Zuzug der Rechtsvorgängerin der Klägerin, einer niederländischen B.V., zu einer erstmaligen Begründung des deutschen Besteuerungsrechts an den stillen Reserven aller ihrer Wirtschaftsgüter, auch derjenigen, die einer Freistellungsbetriebsstätte in der Schweiz zuzuordnen waren?
Verstößt § 20 Abs. 2 des Außensteuergesetzes (AStG) in seiner im Streitjahr geltenden Fassung gegen EU-Grundfreiheiten, namentlich die Kapitalverkehrsfreiheit?
Setzt die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen einer DBA-rechtlichen Freistellungsbetriebsstätte unter Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG die Steuerverstrickung der dieser Betriebsstätte zuzuordnenden Wirtschaftsgüter voraus? Besteht ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, der bei Begründung des deutschen Besteuerungsrechts stets zur Verstrickung mit Teilwertansatz der Wirtschaftsgüter führt?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger