Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren X R 1/26

Aufnahme in die Datenbank am 18.09.2026

UmwStG 2006 § 27 Abs 14 ; UmwStG 2006 § 24 Abs 2

Ist die in § 27 Abs. 14 UmwStG angeordnete rückwirkende Anwendung des § 24 Abs. 2 UmwStG in der ab dem 06.11.2015 geltenden Fassung auf Einbringungsvorgänge verfassungsrechtlich zulässig, bei denen der Einbringungsvertrag – wie im Streitfall mit notariellem Vertrag vom 26.02.2015 bei steuerlicher Rückwirkung auf den 30.06.2014 – nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde, obwohl dadurch bereits für das Jahr 2014 entstandene Steueransprüche nachträglich einer belastenderen Rechtslage unterworfen werden?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 15.12.2025 (2 K 2922/22 E,G)

Print Page