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BFH Anhängiges Verfahren X R 6/26

Aufnahme in die Datenbank am 18.09.2026

AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 ; InsO § 227 Abs 1 ; InsO § 217

Liegt bei einem nach Betriebsaufgabe eröffneten Insolvenzverfahren ein rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO vor, wenn der Steuerpflichtige im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens nach §§ 217 ff. InsO gemäß § 227 Abs. 1 InsO von seinen restlichen betrieblichen Verbindlichkeiten befreit wird, sodass der aus den Forderungsverzichten resultierende Sanierungsgewinn nicht im Veranlagungszeitraum der Rechtskraft des Insolvenzplans, sondern im Veranlagungszeitraum der Betriebsaufgabe zu erfassen ist?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 03.03.2026 (13 K 59/25)

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