AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 ; InsO § 227 Abs 1 ; InsO § 217
Liegt bei einem nach Betriebsaufgabe eröffneten Insolvenzverfahren ein rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO vor, wenn der Steuerpflichtige im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens nach §§ 217 ff. InsO gemäß § 227 Abs. 1 InsO von seinen restlichen betrieblichen Verbindlichkeiten befreit wird, sodass der aus den Forderungsverzichten resultierende Sanierungsgewinn nicht im Veranlagungszeitraum der Rechtskraft des Insolvenzplans, sondern im Veranlagungszeitraum der Betriebsaufgabe zu erfassen ist?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung