EStG § 10 Abs 1 Nr 1a ; EStG § 22
Hat der Übergeber auch ab 2008 sonstige Einkünfte zu versteuern, wenn vor 2008 ein selbstgenutztes Grundstück übertragen wurde und beim Übernehmer ab 2008 weiterhin Versorgungsleistungen in Gestalt hoher Instandhaltungsaufwendungen bestandskräftig als Sonderausgaben anerkannt wurden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung