UmwStG 2006 § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 ; UmwStG 2006 § 20 Abs 3 S 1
Ist bei der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft, an der diese Kapitalgesellschaft bereits als Mitunternehmerin beteiligt war, Einbringungsgegenstand i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG der Betrieb der Mitunternehmerschaft als Ganzes oder lediglich der Mitunternehmeranteil desjenigen Gesellschafters, dem neue Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft gewährt werden, mit der Folge, dass das Passivüberhangverbot auf das gesamte übergehende Betriebsvermögen und nicht isoliert auf das (negative) Kapitalkonto des einbringenden Mitunternehmers anzuwenden ist?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung