EStG § 5 Abs 2 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 5
Unterliegt der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer Influencerin, der im freiberuflichen Betrieb entstanden ist, dem Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG und schließt dies eine Teilwert-Einlage in den späteren Influencer-Gewerbebetrieb nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG aus?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger