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BFH Anhängiges Verfahren X R 17/26

Aufnahme in die Datenbank am 18.09.2026

EStG § 5 Abs 2 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 5

Unterliegt der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer Influencerin, der im freiberuflichen Betrieb entstanden ist, dem Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG und schließt dies eine Teilwert-Einlage in den späteren Influencer-Gewerbebetrieb nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG aus?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 22.04.2026 (1 K 1124/25)

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