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Mündl. Verhandlung: I R 18/18

VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN

Zahlungen für Know-how-Transfer als beschränkt steuerpflichtige Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG 1. Führt die Überlassung von Know-how im Rahmen eines Technologietransfervertrags durch ausländische Unternehmer ohne zeitliche Begrenzung zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG, die der Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG a.F. (jetzt § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG) unterliegen? Gilt dies auch dann, wenn der vereinbarte Technologietransfer nicht verwirklicht wird, aber Zahlungen geleistet werden, die Erfüllungsleistungen aus dem beendeten Vertragsverhältnis darstellen?
2. Ist es für die in § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG geforderte Nutzung des Know-hows im Inland ausreichend, wenn dieses dazu bestimmt war, im Inland genutzt zu werden, und kommt es auf die tatsächliche Nutzung nicht an?

 

 

 

 

Lower Court: Finanzgericht München - 7 K 1440/17

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