Gewerbesteuerliche Kürzung bei Ausschüttungen ausländischer Gesellschaften Ist eine gewerbesteuerliche Kürzung um Ausschüttungen anderer Kapitalgesellschaften gemäß § 9 Abs. 2a GewStG auch vorzunehmen, wenn die ausschüttende Gesellschaft ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hat, der Sitz der Geschäftsführung jedoch in Deutschland ist?
Lower Court: Hessisches Finanzgericht - 8 K 1279/16Mündl. Verhandlung: I R 43/18
28. June 2022 / 11:30