Gewerbesteuerliche Kürzung bei Ausschüttungen ausländischer Gesellschaften Ist eine gewerbesteuerliche Kürzung um Ausschüttungen anderer Kapitalgesellschaften gemäß § 9 Abs. 2a GewStG auch vorzunehmen, wenn die ausschüttende Gesellschaft ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hat, der Sitz der Geschäftsführung jedoch in Deutschland ist?
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 8 K 1279/16