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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Mündl. Verhandlung: I R 45/19

Verfassungsgemäße und europarechtskonforme Besteuerung der inländischen Einkünfte eines in Frankreich wohnenden, in Deutschland verbeamteten Lehrers - Anwendungsvorrang des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich gegenüber Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich 1. Hat Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht für die inländischen Einkünfte eines Steuerpflichtigen, der in Frankreich wohnt, in Deutschland mit seinen inländischen Einkünften aus seiner Tätigkeit als beim Land Baden-Württemberg verbeamteter Lehrer beschränkt einkommensteuerpflichtig ist und auf seinen Antrag gem. § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird? Ist die sog. Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich nicht anwendbar, weil sie durch die speziellere Sonderregelung des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich (sog. Kassenstaatsprinzip) ausgeschlossen wird?
2. Sind unter "Dienstleistungen in der Verwaltung" i.S. des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich nicht nur hoheitliche Tätigkeiten im engeren Sinne zu verstehen, die der unmittelbaren Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen? Können auch Kinder erziehende und unterrichtende Tätigkeiten, wie sie ein Lehrer oder eine Erzieherin im Kindergarten ausübt, unter Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich fallen?
3. Sind die auf den vorgenannten Sachverhalt anzuwendenden Vorschriften und diese Auslegung des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich verfassungsgemäß?
4. Sind auch die in § 1 Abs. 3 Satz 1 EStG i.V.m. § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG festgelegten Betragsgrenzen für die Behandlung eines Ehegatten als unbeschränkt steuerpflichtig und damit für die Durchführung einer Ehegattenveranlagung i.S. des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG verfassungsgemäß?

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