Typenvergleich bei ausländischer Körperschaft 1. Ist eine Stiftung mit selbständiger juristischer Persönlichkeit i.S. des Art. 552 ff. des Liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) ist nach ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Struktur eine mit einer inländischen juristischen Person vergleichbare Körperschaft (sog. Typenvergleich)?
2. Liegt die Gestaltungsmacht und Verfügungsmacht über das Stiftungsvermögen ausschließlich bei den organschaftlichen Vertretern der Stiftung, sind ihr dann nach den allgemeinen Regelungen (§ 39 Abs. 1 AO) die Einkünfte und das Vermögen zuzurechnen?