Streitig ist, ob bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung es für die Anwendung des Vergleichswertverfahrens ausreicht, dass einzig auf einen innerhalb eines bestimmten Zeitraums für das zu bewertende Grundstück im gewöhnlichen Geschäftsverkehr tatsächlich erzielten Kaufpreis abgestellt wird.
Lower Court: Finanzgericht Düsseldorf - 11 K 3447/19 BG