Können Einkommensteuerverbindlichkeiten für das Todesjahr des Erblassers als bereicherungsmindernde Nachlassverbindlichkeit i.S.v. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG von den Erben in Abzug gebracht werden? Insbesondere wenn diese dadurch entstanden sind, dass die Erben als Rechtsnachfolger im Falle der Betriebsverpachtung die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in einkommensteuerrechtlich zulässiger Weise rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor dem Tod des Erblassers erklären und dadurch ein Veräußerungsgewinn entsteht, der im Todesjahr der Einkommensteuer unterliegt.
Lower Court: Finanzgericht München - 4 K 2701/19