Erstreckt sich die Bindungswirkung gesondert festgestellter Grundbesitzwerte für Zwecke der Schenkungssteuer im Falle von Nachschenkungen auch auf die Berücksichtigung der Werte im Rahmen von § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG?
Erstreckt sich die Bindungswirkung gesondert festgestellter Grundbesitzwerte für Zwecke der Schenkungssteuer im Falle von Nachschenkungen auch auf die Berücksichtigung der Werte im Rahmen von § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG?