Voraussetzungen und Grenzen der Steuerverschonungsregelungen in § 13b ErbStG; begünstigtes Betriebsvermögen oder schädliches Verwaltungsvermögen (Rechtsstand 2012):
Sind Betriebsgrundstücke, die im Jahr 2012 als letzter Teilakt einer vorweggenommenen Erbfolge auf die Kläger (eine GbR) übertragen wurden, als steuerschädliches Verwaltungsvermögen i.S.v. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG anzusehen? Diese Grundstücke waren zuvor an eine GmbH verpachtet worden, die der Schenker zusammen mit den Klägern gegründet hatte und die das Einzelunternehmen des Schenkers fortführte.
Lower Court: FG Baden-Württemberg - 11 K 3401/16