TERMIN IST AUFGEHOBEN
Verstößt § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG i.V.m. § 5 Abs. 2 EStG gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG), weil Steuerpflichtige, die immaterielle Wirtschaftsgüter herstellen, der Hinzurechnung unterliegen, jedoch Steuerpflichtige, die materielle Wirtschaftsgüter zur Überlassung an fremde Dritte herstellen, der Hinzurechnung nicht unterliegen?
Lower Court: FG Berlin-Brandenburg - 11 K 11196/17