Ist der für den Veranlagungszeitraum 2023 geltende Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des Inflationsausgleichsgesetzes verfassungsgemäß, insbesondere im Hinblick auf das verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Existenzminimum und dessen Konkretisierung durch das Sozialhilferecht?
Lower Court: Finanzgericht Münster - 2 K 1915/25 EMündl. Verhandlung: III R 42/25
19. November 2026 / 11:30