Gehören Liquidationen und Grundstücksveräußerungen geschlossener Immobilienfonds (Zielfonds) und in Zusammenhang damit auf Ebene der Zielfonds realisierte Erlöse einer vermögensverwaltenden Ober-Personengesellschaft zu zurechenbaren (Zähl-)Objekten im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze, die entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 (Rz 14, 18) zum Vorliegen eines Gewerbebetriebs (gewerblicher Grundstückshandel) bei der Obergesellschaft führen können? Ist insbesondere die in dem BMF-Schreiben bei Beteiligungen von weniger als 10 % an dem Zielfonds genannte Wertgrenze von 250.000 EUR zu volatil und willkürlich?
Lower Court: Finanzgericht München - 8 K 1418/21Mündl. Verhandlung: IV R 15/24
26. November 2026 / 09:00