Ist die von der Klägerin, einer Deponiebetreiberin, gebildete Rekultivierungsrückstellung im Streitjahr 2010 nach Maßgabe des § 253 Abs. 2 Satz 1 i.d.F. des BilMoG abzuzinsen, oder ist das in der Handelsbilanz ausgeübte Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 2 Satz 1 EGHGB auch für die Steuerbilanz maßgeblich?
Lower Court: Finanzgericht Münster - 8 K 2873/17 F