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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Mündl. Verhandlung: IV R 31/19

Liegt eine -der Gewährung der erweiterten Kürzung entgegenstehende- Betriebsaufspaltung vor, wenn die hinter der Betriebsgesellschaft stehende Kapitalgesellschaft zwar nicht über die Mehrheit der Stimmrechte bei der Besitzgesellschaft verfügt, aber als Alleingesellschafterin von deren allein geschäftsführungsbefugter Komplementärin beherrschenden Einfluss auf die Geschicke des täglichen Lebens hat? Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang der Umstand, dass es sich bei der Besitzgesellschaft um einen geschlossenen Immobilienfonds im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells handelt?

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