Fällt die Veräußerung von Hilfsmitteln, also der Handel von Waren unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die gleichen Waren auf dem freien Markt durch dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Marktteilnehmern angeboten werden, unter die Fürsorge für blinde und körperbehinderte Menschen i.S. von § 68 Nr. 4 AO?
Lower Court: Sächsisches Finanzgericht - 5 K 1472/17Mündl. Verhandlung: V R 12/20
17. November 2022