Befinden sich die Liefergegenstände im In- und Ausland und besteht kein Maßstab für die Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises, ist zu entscheiden, ob die Lieferung in vollem Umfang im Inland steuerpflichtig ist.
Lower Court: Finanzgericht Bremen - 2 K 60/20 (3)Mündl. Verhandlung: V R 29/24
10. December 2026 / 13:30