Kann bei einer Zahlung durch Dritte der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a UStG erfasst sein und falls ja, ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Geschäftsveräußerung bestehen, wenn eine Zahlung durch Dritte eine Verpflichtung des Übernehmers über die gesetzlichen Pflichten hinaus begründet?