Zur Frage des Besteuerungsrechts hinsichtlich einer Arbeitnehmer-Abfindung zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) und der Französischen Republik (Frankreich) sowie des Rückfalls des Besteuerungsrechts auf Deutschland gemäß § 50d Abs. 8 Satz 1 Alternative 1 des Einkommensteuergesetzes mangels Nachweis, dass Frankreich auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat.
Lower Court: Hessisches Finanzgericht - 11 K 13/19Mündl. Verhandlung: VI R 1/25
26. November 2026 / 11:00