VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN
Liegen Bezüge aus öffentlichen Mitteln im Sinne von § 3 Nr. 11 EStG auch dann vor, wenn Honorare für die Betreuung eines minderjährigen Kindes in Vollzeitpflege nicht unmittelbar von dem zuständigen Jugendamt an den Betreuer geleistet werden, sondern ein freier Träger der Jugendhilfe zwischengeschaltet ist?
Lower Court: Finanzgericht Düsseldorf - 12 K 3393/18 E