Handelt es sich bei Aufwendungen zur Wiederherstellung der gefahrlosen Nutzungsmöglichkeit des Gartens und der Terrasse eines selbstgenutzten Wohnhauses nach Biberschäden sowie Maßnahmen zur Prävention von Biberschäden (sog. Bibersperre) um außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG?
Lower Court: FG Köln - 3 K 625/17 - EFG 2018, 453