Folgt aus dem Grundsatz der Chancengleichheit das verfassungsrechtliche Gebot, Aufsichtsarbeiten für die Korrektur zu anonymisieren? Hat die Durchführung des Überdenkungsverfahrens unter Anwendung der Verfahrensvorschriften für die Bewertung der Aufsichtsarbeit zu erfolgen?
Lower Court: Finanzgericht Hamburg - 1 K 24/14