Mündl. Verhandlung: X K 8/19 16. February 2022 VERHANDLUNG IST AUFGEHOBENDer Kläger beansprucht Entschädigung gemäß § 198 GVG für die Dauer eines in zwei Rechtsgängen vor dem FG des Landes Sachsen-Anhalt geführten Klageverfahrens.