VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN
Der Kläger beansprucht Entschädigung gemäß § 198 GVG für die Dauer eines in zwei Rechtsgängen vor dem FG des Landes Sachsen-Anhalt geführten Klageverfahrens.
Lower Court: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt - 3 K 1046/09 und 3 K 362/16