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Mündl. Verhandlung: X K 8/19

VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN

Der Kläger beansprucht Entschädigung gemäß § 198 GVG für die Dauer eines in zwei Rechtsgängen vor dem FG des Landes Sachsen-Anhalt geführten Klageverfahrens.

Lower Court: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt - 3 K 1046/09 und 3 K 362/16

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