VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN
Der Kläger beansprucht Entschädigung gemäß § 198 GVG für die Dauer eines in zwei Rechtsgängen vor dem FG des Landes Sachsen-Anhalt geführten Klageverfahrens.
VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN
Der Kläger beansprucht Entschädigung gemäß § 198 GVG für die Dauer eines in zwei Rechtsgängen vor dem FG des Landes Sachsen-Anhalt geführten Klageverfahrens.