VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN
Teilen Erstattungszinsen, die aufgrund einer als außerordentliche Einkünfte zu beurteilenden Steuererstattung festgesetzt werden, das steuerrechtliche Schicksal dieser Steuererstattung und unterliegen daher wie diese der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG ?
Lower Court: Finanzgericht München - 2 K 1666/20