Stellen von der Klägerin durchgeführte Optimierungen von Krankenversicherungsverträgen, bei denen es nicht zu einem Wechsel der Krankenversicherung kommt, die Tätigkeit eines Versicherungsmaklers dar und sind diese Leistungen damit umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 11 UStG?
Lower Court: Finanzgericht Hamburg - 6 K 86/22