In dem unter gemeinsamer Trägerschaft des Bundesfinanzhofs (BFH) mit der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. am 9. und 10. Oktober 2025 veranstalteten 10. Moot Court zum Steuerrecht (vgl. Pressemitteilung des BFH Nr. 59 vom 25. September 2025) hat nach zwei spannenden Verhandlungstagen das Team der Hamburger Bucerius Law School den ersten Platz belegt. An zweiter Stelle folgten die Teilnehmer der Universität Münster vor den Teams der Universität Bayreuth und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, die sich den dritten Platz teilen. Die vier Teams hatten sich unter den 13 an der Vorrunde teilnehmenden Universitäten für das Finale im BFH qualifiziert.
Der Moot Court zum Steuerrecht ist die bedeutendste Veranstaltung dieser Art im deutschsprachigen Raum. Er beinhaltet simulierte Gerichtsverhandlungen zu einem vor dem BFH anhängigen Rechtsstreit, wobei die Studierenden jeweils die Rolle des Revisionsklägers und des Revisionsbeklagten einnehmen. Eine Jury, die in diesem Jahr mit dem Vizepräsidenten, einer weiteren Vorsitzenden Richterin am BFH und hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus Anwaltschaft, Finanzverwaltung und Wissenschaft besetzt war, befindet auf der Richterbank über die Leistungen und ehrt am Ende das siegreiche Team und die Platzierten.
Der Vizepräsident des BFH Meinhard Wittwer würdigte das herausragende fachliche Niveau der Finalisten. Alle teilnehmenden Teams überzeugten an beiden Veranstaltungstagen mit fundierten Argumentationen, präzisen Plädoyers und hoher Professionalität.
Das Siegerteam konnte sich über den von der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. gestifteten Geldpreis in Höhe von 1.000 € freuen.
Weitere Informationen zum Moot Court im BFH erhalten Sie unter www.bundesfinanzhof.de/de/service/veranstaltungen/.
Pressestelle Tel. (089) 9231-400
Pressesprecher Tel. (089) 9231-300