AEUV Art 110
Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Cluj (Rumänien), eingereicht am 12.11.2019, zu folgender Frage:
Ist Art. 110 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die für die Erstattung einer Abgabe, deren Unvereinbarkeit mit den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts festgestellt worden ist, eine Ausschlussfrist festlegt, die kürzer ist als die allgemeine Verjährungsfrist des nationalen Rechts für Steuerforderungen?
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 28.12.2020 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor).