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BFH Anhängiges Verfahren X R 25/26

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2026

EStG § 5 Abs 1 S 1 ; HGB § 249 Abs 1 S 1

Ist ein nach dem Bilanzstichtag ergangener Rückforderungsbescheid über Corona-Testvergütungen als wertaufhellender Umstand im Rahmen der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) zu berücksichtigen, wenn die den Rückforderungsanspruch begründenden Umstände (hier: fehlende Dokumentation oder Unrichtigkeit der Abrechnungsunterlagen) bereits am Bilanzstichtag objektiv vorlagen, aber der Gläubigerin erst durch eine spätere Prüfung bekannt wurden?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 17.12.2025 (8 K 2248/24 E,G)

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