EStG § 5 Abs 1 S 1 ; HGB § 249 Abs 1 S 1
Ist ein nach dem Bilanzstichtag ergangener Rückforderungsbescheid über Corona-Testvergütungen als wertaufhellender Umstand im Rahmen der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) zu berücksichtigen, wenn die den Rückforderungsanspruch begründenden Umstände (hier: fehlende Dokumentation oder Unrichtigkeit der Abrechnungsunterlagen) bereits am Bilanzstichtag objektiv vorlagen, aber der Gläubigerin erst durch eine spätere Prüfung bekannt wurden?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger