Ist --über den Verweis in § 9 Abs. 4a Satz 4 EStG auf § 9 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG-- die Kürzung nach § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG (wegen unentgeltlicher Verpflegung durch den Arbeitgeber) auch in den Fällen anzuwenden, in denen der Arbeitnehmer nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt (hier: Seeleute)?
Lower Court: Niedersächsisches Finanzgericht - 15 K 266/16