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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündl. Verhandlung: VI R 27/19

Ist --über den Verweis in § 9 Abs. 4a Satz 4 EStG auf § 9 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG-- die Kürzung nach § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG (wegen unentgeltlicher Verpflegung durch den Arbeitgeber) auch in den Fällen anzuwenden, in denen der Arbeitnehmer nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt (hier: Seeleute)?

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