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Mündl. Verhandlung: XI R 24/22

Das Verfahren XI R 22/18 war durch Beschluss vom 23.09.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-98/21 ausgesetzt. Das Verfahren wurde nach Ergehen des Beschlusses des EuGH vom 08.09.2022 wieder aufgenommen.
Zum Vorsteuerabzug bei einer Holdinggesellschaft, deren einziger Zweck der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist.

Lower Court: Niedersächsisches Finanzgericht - 5 K 285/16

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