Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Mündl. Verhandlung: XI R 24/22

Das Verfahren XI R 22/18 war durch Beschluss vom 23.09.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-98/21 ausgesetzt. Das Verfahren wurde nach Ergehen des Beschlusses des EuGH vom 08.09.2022 wieder aufgenommen.
Zum Vorsteuerabzug bei einer Holdinggesellschaft, deren einziger Zweck der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist.

Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 5 K 285/16

Seite drucken