Das Verfahren XI R 22/18 war durch Beschluss vom 23.09.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-98/21 ausgesetzt. Das Verfahren wurde nach Ergehen des Beschlusses des EuGH vom 08.09.2022 wieder aufgenommen.
Zum Vorsteuerabzug bei einer Holdinggesellschaft, deren einziger Zweck der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist.