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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: III R 12/25

    Erfüllt die Überlassung von Dachflächen zum Betrieb von Photovoltaikanlagen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 200.000 Euro und einem…

    Erfüllt die Überlassung von Dachflächen zum Betrieb von Photovoltaikanlagen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 200.000 Euro und einem Umsatzanteil von weniger als einem Prozent der Gesamtumsätze bei einem im wesentlichen Geschäftsbereich der Wohnungsüberlassung tätigen Unternehmen die Tatbestandsvoraussetzung der sachlichen Verflechtung? Und kann infolgedessen die erweiterte Grundstückskürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch genommen werden?
    Kann die anteilige erweiterte Grundstückskürzung aufgrund eines (doppelten) gewerbesteuerlichen Organschaftsverhältnisses verwehrt werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 5 K 814/22 G,F

  • Mündl. Verhandlung: V R 2/26

    Zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG bei einem gemeinnützigen Integrationsprojekt i.S. des § 132 Abs.…

    Zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG bei einem gemeinnützigen Integrationsprojekt i.S. des § 132 Abs. 1 SGB IX a.F. im Rahmen einer Konkurrentenklage.

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 5 K 173/16

  • Mündl. Verhandlung: II R 8/23

    VERLEGT AUF 16.09.2026 1. Ist Art. 5 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12.02.2008, wonach die Mitgliedstaaten keinerlei…

    VERLEGT AUF 16.09.2026

    1. Ist Art. 5 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12.02.2008, wonach die Mitgliedstaaten keinerlei indirekte Steuern auf Umstrukturierungen erheben, dahingehend auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedsstaats entgegensteht, nach welcher der unmittelbare oder mittelbare Übergang von 95% der Anteile einer Gesellschaft auf einen anderen unter der weiteren Voraussetzung, dass zum Eigentum derjenigen Gesellschaft, deren Anteile unmittelbar oder mittelbar übertragen werden, Grundstücke gehören, und somit auch Fälle, bei denen das gesamte Gesellschaftsvermögen einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Anteilen der übernehmenden Gesellschaft eingebracht wird, einer Besteuerung unterliegen?
    Ist der Ausnahmetatbestand des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12.02.2008, wonach Mitgliedstaaten unbeschadet von Art. 5 Besitzwechselsteuern auf die Einbringung von in ihrem Hoheitsgebiet liegenden Liegenschaften Steuern erheben dürfen, dahingehend auszulegen, dass er die Erhebung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG in den zuvor beschriebenen Fällen zulässt?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 1671/20

  • Mündl. Verhandlung: I R 39/23

    Führen Gewinnminderungen, die auf zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarungen nach dem Übereinkommen 90/436/EWG über die Beseitigung der…

    Führen Gewinnminderungen, die auf zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarungen nach dem Übereinkommen 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen vom 23.07.1990 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1990, Nr. L 225, 10) beruhen, zu nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gemäß § 8b Abs. 5 KStG?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 7 K 2545/19

  • Mündl. Verhandlung: I R 68/23

    Welche rechtlichen Folgerungen sind aus der EuGH-Entscheidung Hornbach-Baumarkt vom 31.05.2018 - C-382/16, EU:C:2018:366 in Bezug auf nicht…

    Welche rechtlichen Folgerungen sind aus der EuGH-Entscheidung Hornbach-Baumarkt vom 31.05.2018 - C-382/16, EU:C:2018:366 in Bezug auf nicht fremdvergleichskonforme geschäftliche Vorgänge zwischen verbundenen Unternehmen im EU-Raum zu ziehen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 1 K 1472/13

  • Mündl. Verhandlung: II R 8/23

    1. Ist Art. 5 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12.02.2008, wonach die Mitgliedstaaten keinerlei indirekte Steuern auf…

    1. Ist Art. 5 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12.02.2008, wonach die Mitgliedstaaten keinerlei indirekte Steuern auf Umstrukturierungen erheben, dahingehend auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedsstaats entgegensteht, nach welcher der unmittelbare oder mittelbare Übergang von 95% der Anteile einer Gesellschaft auf einen anderen unter der weiteren Voraussetzung, dass zum Eigentum derjenigen Gesellschaft, deren Anteile unmittelbar oder mittelbar übertragen werden, Grundstücke gehören, und somit auch Fälle, bei denen das gesamte Gesellschaftsvermögen einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Anteilen der übernehmenden Gesellschaft eingebracht wird, einer Besteuerung unterliegen?
    Ist der Ausnahmetatbestand des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12.02.2008, wonach Mitgliedstaaten unbeschadet von Art. 5 Besitzwechselsteuern auf die Einbringung von in ihrem Hoheitsgebiet liegenden Liegenschaften Steuern erheben dürfen, dahingehend auszulegen, dass er die Erhebung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG in den zuvor beschriebenen Fällen zulässt?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 1671/20

  • Mündl. Verhandlung: II R 4/24

    VERLEGT AUF 16.09.2026 Bezieht sich das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des "wirtschaftlichen Vorteils" in § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG ausschließlich…

    VERLEGT AUF 16.09.2026

    Bezieht sich das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des "wirtschaftlichen Vorteils" in § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG ausschließlich auf einen monetären Vorteil, oder auch auf den wirtschaftlichen Gehalt und Nutzen für den Benennungsberechtigten?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 2393/21 GrE

  • Mündl. Verhandlung: V R 20/24

    Sind nicht zurückgeforderte Restguthaben aus Prepaid-Verträgen als umsatzsteuerliches Entgelt für die Ermöglichung der Inanspruchnahme von…

    Sind nicht zurückgeforderte Restguthaben aus Prepaid-Verträgen als umsatzsteuerliches Entgelt für die Ermöglichung der Inanspruchnahme von Mobilfunkleistungen durch Zurverfügungstellen der Netzinfrastruktur anzusehen? Sofern ein umsatzsteuerliches Entgelt anzunehmen ist: Ist das FA verpflichtet, die darauf entfallende Umsatzsteuer im Billigkeitswege zu erlassen?

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 4 K 26/22

  • Mündl. Verhandlung: II R 19/23

    Ist im Fall einer durch den Steuerpflichtigen beantragten Optionsverschonung (100 % ige Steuerbefreiung) ein sogenannter „Rückfall“ auf die…

    Ist im Fall einer durch den Steuerpflichtigen beantragten Optionsverschonung (100 % ige Steuerbefreiung) ein sogenannter „Rückfall“ auf die Regelverschonung (85 % ige Befreiung) möglich, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass die Voraussetzungen der Optionsverschonung letztlich nicht erfüllt werden können?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 3624/20 Erb

  • Mündl. Verhandlung: V R 6/25

    Ein Konzern behandelte die Lieferungen der Tochtergesellschaft T1 an die Muttergesellschaft und die Lieferungen der Muttergesellschaft an die…

    Ein Konzern behandelte die Lieferungen der Tochtergesellschaft T1 an die Muttergesellschaft und die Lieferungen der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft T2 bis zur Beanstandung des FA, dass eine Organschaft vorliege, als steuerpflichtig. Diese Annahme der Organschaft stellte sich später als unzutreffend heraus. Hat die Muttergesellschaft aus ihr nachträglich erteilten Rechnungen mit Steuerausweis einen Anspruch auf rückwirkenden Vorsteuerabzug? Steht ihr ein Anspruch auf Zinserlass aus Billigkeitsgründen zu?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 8 K 77/22

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