Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: II R 15/23

    Ist im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung des Anteils am Betriebsvermögen für Zwecke der Schenkungsteuer ein negativer Wert am…

    Ist im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung des Anteils am Betriebsvermögen für Zwecke der Schenkungsteuer ein negativer Wert am Gesamthandsvermögen zu berücksichtigen, wenn die Kommanditeinlage voll erbracht wurde und keine Nachschusspflicht besteht?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 1420/20

  • Mündl. Verhandlung: VII R 29/23

    Stromsteuerentlastung und Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht: 1. Ist der Begriff der Anlage im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Stromsteuergesetzes…

    Stromsteuerentlastung und Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht:
    1. Ist der Begriff der Anlage im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Stromsteuergesetzes (StromStG) anders auszulegen als der Begriff der Anlage im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG i.V.m. § 12b Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung?
    2. Scheidet für Anlagen, die aufgrund der Verklammerung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG eine elektrische Nennleistung von mehr als zwei MW haben, aber bei der isolierten Betrachtung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG nur eine elektrische Nennleistung von unter zwei MW aufweisen, jegliche Steuerbefreiung aus?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1072/23 VSt

  • Mündl. Verhandlung: VII R 30/23

    Stromsteuerentlastung und Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht: 1. Ist der Begriff der Anlage im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Stromsteuergesetzes…

    Stromsteuerentlastung und Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht:
    1. Ist der Begriff der Anlage im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Stromsteuergesetzes (StromStG) anders auszulegen als der Begriff der Anlage im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG i.V.m. § 12b Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 Stromsteuerdurchführungsverordnung?
    2. Scheidet für Anlagen, die aufgrund der Verklammerung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG eine elektrische Nennleistung von mehr als zwei MW haben, aber bei der isolierten Betrachtung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG nur eine elektrische Nennleistung von unter zwei MW aufweisen, jegliche Steuerbefreiung aus?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1079/23 VSt

  • Mündl. Verhandlung: I R 9/21

    Hinzurechnungsbesteuerung nach § 1 AStG Ansatz fiktiver Zinsen bei zinslos gewährten Darlehen an eine beherrschte ausländische Kapitalgesellschaft?

    Hinzurechnungsbesteuerung nach § 1 AStG Ansatz fiktiver Zinsen bei zinslos gewährten Darlehen an eine beherrschte ausländische Kapitalgesellschaft?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 4 K 899/19

  • Mündl. Verhandlung: V R 28/24

    Muss die Klägerin aufgrund einer ihr bekannten Durchsuchung in den Geschäftsräumen ihrer Geschäftspartnerin (zwingend) davon ausgehen, dass den…

    Muss die Klägerin aufgrund einer ihr bekannten Durchsuchung in den Geschäftsräumen ihrer Geschäftspartnerin (zwingend) davon ausgehen, dass den Geschäften mit ihr selbst ein Umsatzsteuerbetrug zugrunde liegt, weshalb der Klägerin der Vorsteuerabzug zu versagen ist? Ist eine gesteigerte Sorgfaltspflicht zumindest dann geboten, wenn der Klägerin Bescheinigungen der Finanzbehörde vorliegen, die ausweisen, dass gegen ihre Geschäftspartnerin Geldbußen oder Geldstrafen wegen Steuerordnungswidrigkeiten festgesetzt wurden?

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 3 K 332/22

  • Mündl. Verhandlung: V R 31/25

    Wann und unter welchen Umständen liegt das "Wissen müssen" eines Rechnungsempfängers vor, dass er sich mit dem jeweils in Rechnung gestellten Erwerb…

    Wann und unter welchen Umständen liegt das "Wissen müssen" eines Rechnungsempfängers vor, dass er sich mit dem jeweils in Rechnung gestellten Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 5 K 694/17 U

  • Mündl. Verhandlung: II R 4/24

    Bezieht sich das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des "wirtschaftlichen Vorteils" in § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG ausschließlich auf einen monetären…

    Bezieht sich das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des "wirtschaftlichen Vorteils" in § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG ausschließlich auf einen monetären Vorteil, oder auch auf den wirtschaftlichen Gehalt und Nutzen für den Benennungsberechtigten?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 2393/21 GrE

  • Mündl. Verhandlung: V R 4/24

    Zur Umsatzsteuerpflicht der Vermietung von Standplätzen auf Automärkten Ist die Vermietung von Flächen zum Abstellen von zum Verkauf bestimmten…

    Zur Umsatzsteuerpflicht der Vermietung von Standplätzen auf Automärkten Ist die Vermietung von Flächen zum Abstellen von zum Verkauf bestimmten Fahrzeugen auf "Automärkten" angesichts der Rückausnahmevorschrift in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG eine umsatzsteuerpflichtige Leistung?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 5 K 1078/23

  • Mündl. Verhandlung: II R 13/24

    Ist § 6a Satz 4 GrEStG auch bei der Einbringung durch Sachgründung teleologisch zu reduzieren?

    Ist § 6a Satz 4 GrEStG auch bei der Einbringung durch Sachgründung teleologisch zu reduzieren?

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 4 K 990/22

  • Mündl. Verhandlung: II R 6/24

    VERLEGT AUF 16. SEPTEMBER 2026 Ist bei einem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3a GrEStG die Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GrEStG in…

    VERLEGT AUF 16. SEPTEMBER 2026

    Ist bei einem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3a GrEStG die Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GrEStG in Verbindung mit der Vorschrift der Nichterhebung der Steuer gemäß § 6 Abs. 4 GrEStG zu prüfen, mit der Folge, dass § 6 Abs. 4 Nr. 1 GrEStG der Befreiung bzw. Nichterhebung entgegenstehen kann?

    Können dem Anteilserwerber über § 3 Nr. 6 Satz 1 GrEStG im Rahmen der Prüfung der Nichterhebung der Grunderwerbsteuer gemäß § 6 Abs. 2 GrEStG nur Vorbesitzzeiten von mit ihm in gerader Linie verwandten Personen zurechnet werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 543/23

Print Page