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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: VI R 5/22

    Findet die bisherige Rechtsprechung des BFH, wonach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen) nur anwendbar…

    Findet die bisherige Rechtsprechung des BFH, wonach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen) nur anwendbar ist, wenn die Veranstaltung allen Betriebsangehörigen offensteht, auch nach Einfügung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, insbesondere mit dessen Legaldefinition in Satz 1, weiterhin Anwendung?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 6 K 2175/20

  • Mündl. Verhandlung: II R 34/21

    Unterliegt der Erwerb von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft durch einen Treuhänder bei diesem der Grunderwerbsteuer…

    Unterliegt der Erwerb von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft durch einen Treuhänder bei diesem der Grunderwerbsteuer i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 5 K 1880/19

  • Mündl. Verhandlung: II R 22/21

    Handelt es sich bei dem Verkauf von dem in Erbengemeinschaft erworbenen Geschäftsanteil an einer GmbH an dieselbige um eine Schenkung an die an der…

    Handelt es sich bei dem Verkauf von dem in Erbengemeinschaft erworbenen Geschäftsanteil an einer GmbH an dieselbige um eine Schenkung an die an der GmbH über eine GmbH & Co. KG mittelbar beteiligten Kommanditisten i.S. des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG?
    Sind die §§ 13a und 13b ErbStG entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 13b ErbStG, welcher eine Werterhöhung eines Gesellschaftsanteils nicht erfasst, für den Fall, dass ein Geschäftsanteil selbst Gegenstand der Leistung ist, auch auf die Fälle des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG anzuwenden?

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 8 K 34/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 23/21

    Handelt es sich bei dem Verkauf von dem in Erbengemeinschaft erworbenen Geschäftsanteil an einer GmbH an dieselbige um eine Schenkung an die an der…

    Handelt es sich bei dem Verkauf von dem in Erbengemeinschaft erworbenen Geschäftsanteil an einer GmbH an dieselbige um eine Schenkung an die an der GmbH über eine GmbH & Co. KG mittelbar beteiligten Kommanditisten i.S. des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG?
    Sind die §§ 13a und 13b ErbStG entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 13b ErbStG, welcher eine Werterhöhung eines Gesellschaftsanteils nicht erfasst, für den Fall, dass ein Geschäftsanteil selbst Gegenstand der Leistung ist, auch auf die Fälle des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG anzuwenden?

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 8 K 31/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 14/21

    Führt die Aussetzung der Vollziehung des Folgebescheids, auf Grund der Aussetzung der Vollziehung des maßgeblichen Feststellungsbescheids, zu…

    Führt die Aussetzung der Vollziehung des Folgebescheids, auf Grund der Aussetzung der Vollziehung des maßgeblichen Feststellungsbescheids, zu Aussetzungszinsen, wenn dieser Feststellungsbescheid wegen fehlender Bedeutung für die Besteuerung letztendlich nicht umgesetzt, aber bereits bestandskräftig geworden ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 14 K 14059/20

  • Mündl. Verhandlung: VI R 1/22

    Ist Maßstab für die Berechnung der in § 3b Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 EStG genannten prozentualen Höchstgrenzen bei Bereitschaftsdienst an Sonn- und…

    Ist Maßstab für die Berechnung der in § 3b Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 EStG genannten prozentualen Höchstgrenzen bei Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen oder zur Nachtzeit das für den bei Anwesenheit am Arbeitsplatz geleisteten Bereitschaftsdienst gezahlte Entgelt oder der sonst maßgebende Grundlohn?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 14 K 268/18

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 3/21

    Steuerliche Behandlung des Carried Interest bei einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft (Private Equity Fonds): Handelt es sich bei dem…

    Steuerliche Behandlung des Carried Interest bei einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft (Private Equity Fonds): Handelt es sich bei dem Carried Interest um einen originären Gewinnanteil, der Gegenleistung für den von den Initiatoren geleisteten Gesellschafterbeitrag ist, und ist daher die kapitaldisproportionale Ergebnisverteilung im Streitfall anzuerkennen? Findet die Umqualifizierung der Einkünfte gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG auf Gesellschafter- oder auf Gesellschaftsebene statt?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 12 K 2334/18

  • Mündl. Verhandlung: VII R 11/21

    Streitig ist, ob flauschige Bezüge für Kirschkernkissen in Form von Tierköpfen als Kopf- bzw. Zierkissenbezüge in die Pos. 6302 KN bzw. 6304 KN…

    Streitig ist, ob flauschige Bezüge für Kirschkernkissen in Form von Tierköpfen als Kopf- bzw. Zierkissenbezüge in die Pos. 6302 KN bzw. 6304 KN einzureihen sind, als konfektionierte Spinnstoffe in die Pos. 6307 KN, ob es sich hierbei um den Bettausstattungen ähnliche Ware im Sinne der Pos. 9404 KN oder aber um Spielzeug der Pos. 9503 KN handelt.

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg - 4 K 19/17

  • Mündl. Verhandlung: VII R 22/21

    Befugnisse von Buchführungsbüros: Ist eine Buchhaltungsgesellschaft, welche Lohnsteueranmeldungen nach § 6 Nr. 4 StBerG durchführt, berechtigt einen…

    Befugnisse von Buchführungsbüros: Ist eine Buchhaltungsgesellschaft, welche Lohnsteueranmeldungen nach § 6 Nr. 4 StBerG durchführt, berechtigt einen Antrag auf Erlass eines Verspätungszuschlags zur Lohnsteueranmeldung zu stellen?

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 3 K 266/20

  • Mündl. Verhandlung: V R 17/22

    Versicherungsteuerliche Behandlung einer stillen Mitversicherung; Methode der Berechnung nachzuerhebender Versicherungsteuer 1. Handelt es sich bei…

    Versicherungsteuerliche Behandlung einer stillen Mitversicherung; Methode der Berechnung nachzuerhebender Versicherungsteuer 1. Handelt es sich bei einer verdeckten Mitversicherung versicherungsteuerlich (jedenfalls) in Bezug auf die mitversichernden Versicherungsunternehmen um eine Rückversicherung oder ist --unter den versicherungsteuerlichen Aspekten einer vollständigen Parallele zur Sachbehandlung der offenen Mitversicherung-- ein Erstversicherungsverhältnis anzunehmen?
    2. Setzt eine Steuerbefreiung für die Rückversicherung gem. § 4 Nr. 1 VersStG voraus, dass eine steuerbare Erstversicherung zugrunde liegt?
    3. Ist bei der Berechnung der nachzuerhebenden Steuer gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 VersStG aus den festgestellten Entgeltzahlungen die Versicherungsteuer mit 19/119 zumindest dann herauszurechnen, wenn die Vertragsparteien irrtümlich davon ausgegangen sind, dass die Zahlung einer Versicherungsprämie nicht der Versicherungsteuer unterliege und dieser Irrtum erst im Rahmen einer Außenprüfung ausgeräumt wurde?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 2 K 588/19

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