Nichtigkeitsklage gegen das Senatsurteil vom 17.05.2021 - IX R 20/18 (Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten).
Vorinstanz: Bundesfinanzhof - IX R 20/18
Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.
Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.
Nichtigkeitsklage gegen das Senatsurteil vom 17.05.2021 - IX R 20/18 (Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten).
Vorinstanz: Bundesfinanzhof - IX R 20/18
Ist im Falle der Jastrow´schen Klausel die Vermächtnisschuld nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig?
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg - 3 K 191/18
Keine KSt-Befreiung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG für ein ausländisches Investmentvermögen des Vertragstyps
1. Kann ein ausländisches Investmentvermögen des Vertragstyps Zweckvermögen des privaten Rechts i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG sein, wenn das gesamte Vermögen der unmittelbaren Kapitalanlage für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger dient, nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Vermögensgegenstände i. S. des § 2 Abs. 4 InvG angelegt ist, die steuerliche Zurechnung der Anlagegüter nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO beim Investmentvermögen selbst erfolgt und die besondere Zweckbindung dauerhaft ist?
2. Ist die für ein Zweckvermögen des Privatrechts i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG erforderliche Dauerhaftigkeit der Zweckbindung gegeben, wenn die Möglichkeit der Anteilsscheinrückgabe bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit des Investmentvermögens des Vertragstyps (einschließlich etwaiger Verlängerungszeiten) ausgeschlossen ist, d.h. die Bindung über die gesamte Dauer des Investmentvermögens besteht? Gilt dies unabhängig davon, für welche Laufzeit das Investmentvermögen begründet wurde?
3. Gilt die Steuerbefreiung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG nicht für ausländische Investmentvermögen des Vertragstyps?
4. Liegt in der Nichtanwendbarkeit der Steuerbefreiung des § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG auf ausländische Investmentvermögen des Vertragstyps kein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, da es bereits an der objektiven Vergleichbarkeit von inländischen und ausländischen Investmentvermögen des Vertragstyps fehlt?
5. Der EuGH hat mit Urteil L Fund vom 27.04.2023 - C-537/20 (EU:C:2023:339) über das Vorabentscheidungsersuchen vom 18.12.2019 - I R 33/17 entschieden. Der Rechtsstreit wird nun unter dem neuen Az. I R 23/23 (I R 33/17) fortgeführt.
Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 10 K 3059/14 K
Hängt die rechtsschutzgewährende Auslegung des Einspruchs einer vollbeendeten Personengesellschaft bei fehlerhafter Adressierung des angefochtenen Bescheids an diese auch dann davon ab, dass die Vollbeendigung dem Finanzamt bekannt war, wenn Einspruch namens der vollbeendeten Personengesellschaft von deren Komplementärin, die zugleich als Gesamtrechtsnachfolgerin kraft Anwachsung Schuldnerin der Betriebssteuer geworden ist, eingelegt wurde?
Vorinstanz: Finanzgericht München, Außensenate Augsburg - 4 K 3174/17
Ist § 1 Abs. 3 Satz 3 EStG - jedenfalls beim Bezug von Auslandsrenten - einschränkend dahingehend auszulegen, dass das deutsche Besteuerungsrecht tatsächlich und nicht nur abstrakt beschränkt worden ist?
Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 2 K 380/9
Zur Frage des Vorsteuerabzugs bei unentgeltlicher Erfüllung von kommunalen Auflagen als Voraussetzung für die Aufnahme der Stromproduktion: 1. Ist ein Windenergieerzeuger, der für den Erhalt der Bau- und Betriebsgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bauplanungsrechtliche Auflagen der Ortsgemeinde in Bezug auf die Erprobung der Stromspeichertechnologie zu erfüllen und hierzu einen (unentgeltlichen) Gesellschafterbeitrag in Gestalt der Überlassung eines zu Forschungszwecken bebauten Grundstücks zu leisten hat, zum Vorsteuerabzug aus den bezogenen Eingangsleistungen zur Errichtung des Energiespeichergebäudes berechtigt? 2. Liegt der für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen den Eingangsumsätzen aus Bauleistungen für den Gesellschafterbeitrag und den Ausgangsumsätzen aus Stromproduktion auch dann vor, wenn sich die Erfüllung der planungsrechtlichen Auflagen als Voraussetzung für die Aufnahme der Stromproduktion und damit als allgemeines Kostenelement der Windenergieunternehmung darstellt?
Vorinstanz: FG: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 4 K 29/18
Ist die Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes (als Grundlage für die Berechnung der Höhe der Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG) als reines Ertragswertverfahren ausgestaltet, das sich am Hektarwert und den ungenutzten Flächen orientiert? Werden Betriebsmittel (wie etwa Maschinenbesatz) und Gebäude sowie Zu- und Abschläge hierbei berücksichtigt? Hat eine Aufteilung des Ersatzwirtschaftswertes ausschließlich nach den Eigentumsverhältnissen des Grund und Bodens zu erfolgen? Ist die Aufteilung für die Anrechnung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG nach Wirtschaftsgütergruppen unter Ausscheidung des Wertanteils für Grund und Boden vorzunehmen?
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 2 K 942/20
Stellen die angemieteten Standplätze für mobile Verkaufsstände zur Erbringung von gastronomischen Leistungen fiktives Anlagevermögen im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG dar? Sind diese Standgebühren für kurzfristige Anmietungen im Rahmen der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages hinzuzurechnen?
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - III K 39/21
VERHANDLUNG IST ERSATZLOS AUFGEHOBEN
Streitig ist die einkommensteuerliche Behandlung überobligatorischer Arbeitgeberbeiträge zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse bei einem Grenzgänger als Arbeitslohn: Inwieweit wird ein Zufluss bereits zum Zeitpunkt bei den Einzahlungen des Arbeitgebers in die Pensionskasse realisiert? Frage der steuerrechtlichen Beurteilung von Beiträgen an (und Leistungen von) Schweizer öffentlich-rechtliche(n) Pensionskassen im Hinblick auf die einheitliche Behandlung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Pensionskassen im BMF-Schreiben vom 27.07.2016 (BStBl I 2016, 759) und die zu öffentlich-rechtlichen Pensionskassen ergangenen BFH-Urteile vom 23.10.2013 - X R 33/10 (BFHE 243, 332, BStBl II 2014, 103) und vom 16.09.2015 - I R 83/11 (BFHE 253, 527, BStBl II 2016, 681).
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg - 3 K 1497/18
Streitig ist die Stromsteuerfestsetzung für selbsterzeugten und zum Selbstverbrauch entnommenen Strom. Besteht eine Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG grundsätzlich nur dann, wenn eine Erlaubnis nach § 9 Abs. 4 StromStG vorliegt? Liegt ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vor, wenn ohne Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung oder einen Missbrauch, bei Nichtvorliegen einer Erlaubnis anstatt der direkten Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG (Art. 14 Abs. 1 Buchst. a RL 2003/96) zunächst eine Versteuerung verlangt wird, die bei Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen eine Erstattung der Steuer nach § 12a StromStV i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG ermöglicht?
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 3223/18 VSt