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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: II R 20/23

    Ist § 110 AO anwendbar, wenn ein Notar die zweiwöchige Frist nach § 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG hinsichtlich einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1…

    Ist § 110 AO anwendbar, wenn ein Notar die zweiwöchige Frist nach § 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG hinsichtlich einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nicht eingehalten hat?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 2409/21

  • Mündl. Verhandlung: V R 3/23

    Geschäftsveräußerung im Ganzen - Anwendbarkeit der Grundsätze der Kettenübertragung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter?  

    Geschäftsveräußerung im Ganzen - Anwendbarkeit der Grundsätze der Kettenübertragung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 14 K 2328/20

  • Mündl. Verhandlung: V R 11/24

    Unter welchen Voraussetzungen liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit und gegen den Grundsatz der Erhaltung des Stiftungsvermögens…

    Unter welchen Voraussetzungen liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit und gegen den Grundsatz der Erhaltung des Stiftungsvermögens vor?

    Vorinstanz: Finanzgericht Bremen - 1 K 180/21 (6)

  • Mündl. Verhandlung: V R 25/23

    Ausschüttungen aus Beteiligungen als zeitnah zu verwendende Mittel Sind Ausschüttungen aus Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung…

    Ausschüttungen aus Beteiligungen als zeitnah zu verwendende Mittel Sind Ausschüttungen aus Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung vollständig als zeitnah zu verwendende Mittel i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO zu  erfassen - oder gilt dies nur für die darin enthaltenen Zinserträge, nicht aber für die Veräußerungsgewinne?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 6 K 191/22

  • Mündl. Verhandlung: V R 8/24

    Sind Nachzahlungszinsen auf den Steuermehrbetrag für Umsatzsteuer wegen zu Unrecht als Vorsteuer abgezogenen ausländischen Steuern aus…

    Sind Nachzahlungszinsen auf den Steuermehrbetrag für Umsatzsteuer wegen zu Unrecht als Vorsteuer abgezogenen ausländischen Steuern aus Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn der  Rechnungsaussteller die Steuern ordnungsgemäß an die Finanzbehörde des anderen Mitgliedstaates abgeführt hat und eine Rechnungsberichtigung wegen Festsetzungsverjährung in dem anderen Mitgliedstaat nicht mehr möglich ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 3 K 1447/23

  • Mündl. Verhandlung: V R 7/24

    Verstoßen die nach § 233a AO festgesetzten Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer gegen höherrangiges Recht u.a. Art. 20, Art. 41 und Art. 47 Abs. 1…

    Verstoßen die nach § 233a AO festgesetzten Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer gegen höherrangiges Recht u.a. Art. 20, Art. 41 und Art. 47 Abs. 1 EUGrdRCh sowie gegen die unionalen Grundsätze der Äquivalenz, der Neutralität und der Verhältnismäßigkeit?

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 3 K 1936/22

  • Mündl. Verhandlung: V R 31/23

    Zur Steuerpflicht von im Bereich des Bestattungswesens erbrachten Leistungen Stellt die Überlassung von Kühlräumen und -zellen zur…

    Zur Steuerpflicht von im Bereich des Bestattungswesens erbrachten Leistungen Stellt die Überlassung von Kühlräumen und -zellen zur Leichenaufbewahrung, von Räumlichkeiten zur Abhaltung von Trauerfeiern sowie die sog. hygienische Totenversorgung durch ein Bestattungsunternehmen eigenständige Hauptleistungen dar, die nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei sind?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 2 K 2111/22

  • Mündl. Verhandlung: V R 4/23

    Umfasst die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG auch Mitgliedsbeiträge zu gemeinnützigen Sportvereinen mit der Folge, dass über § 15 Abs. 2…

    Umfasst die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG auch Mitgliedsbeiträge zu gemeinnützigen Sportvereinen mit der Folge, dass über § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG der begehrte Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 11 K 147/22

  • Mündl. Verhandlung: V R 27/23

    Abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO aus Billigkeitsgründen im Falle rein formeller und kurzzeitiger Mängel in der Satzung Greifen auch bei …

    Abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO aus Billigkeitsgründen im Falle rein formeller und kurzzeitiger Mängel in der Satzung Greifen auch bei  "geringfügigen" Verstößen gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung des § 61 AO die vollumfassenden Sanktionen des § 61 Abs. 3 Halbsatz 2 AO, so dass zwingend alle Bescheide "von Anfang an" bzw. der letzten 10  Kalenderjahre zu ändern sind, wenn von einer Geringfügigkeit dahingehend ausgegangen wird, dass der Satzungsfehler erkannt und die Beseitigung des Fehlers umgehend eingeleitet wurde und in der Zwischenzeit auch keine schädliche Mittelverwendung stattgefunden hat?

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt - 3 K 483/17

  • Mündl. Verhandlung: V R 23/23

    1. Verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke (Wissenschaft und Forschung) unmittelbar i.S. des § 57 Abs. 1 Satz 1 AO, wenn sie Software für die…

    1. Verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke (Wissenschaft und Forschung) unmittelbar i.S. des § 57 Abs. 1 Satz 1 AO, wenn sie Software für die speziellen Bedürfnisse ihrer Mitglieder (juristische Personen des öffentlichen Rechts), die selbst durch hoheitliche Tätigkeit gemeinnützige Zwecke (Wissenschaft und Forschung) verwirklichen, entwickelt, und sie diese Software ihren Mitgliedern entgeltlich zur Verfügung stellt?
    2. Verlangt § 57 Abs. 3 Satz 1 AO i.d.F. des JStG 2020 eine satzungsmäßige Identifizierbarkeit der Körperschaft, mit der zusammengewirkt wird?
    3. Kann ein planmäßiges Zusammenwirken i.S. des § 57 Abs. 3 AO i.d.F. des JStG 2020 auch mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts erfolgen?
    4. Ist die "Wettbewerbsklausel" des § 65 Nr. 3 AO erfüllt und liegt ein Zweckbetrieb im Sinne des § 65 AO vor, wenn die Körperschaft mit ihren Leistungen als "quasi-hoheitliche" Selbstversorgungseinrichtung anzusehen wäre?
     

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 6 K 335/21

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