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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren I R 105/09

Aufnahme in die Datenbank am 19.02.2010

AO § 237 Abs 5 ; AO § 237 Abs 1

Gilt der Grundsatz der Akzessorietät der Aussetzungszinsen auch, wenn ein Steuerbescheid nach Abschluss des (erfolglosen) Rechtsbehelfsverfahrens, aber vor Erlass des Zinsbescheides aufgehoben oder geändert wird?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 04.08.2009 (9 K 1268/07 K)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 10.05.2010, unzulässig.

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