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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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Anhängige Verfahren des Bundesfinanzhofs

Mehr als 2000 zu entscheidende Fälle jährlich

Jährlich gehen beim Bundesfinanzhof mehr als 2000 Fälle ein, die entschieden werden müssen.
Dazu zählen unter anderem Revisionen, Nichtzulassungsbeschwerden, sonstige Beschwerden, (Entschädigungs-) Klagen, Erinnerungen und Anhörungsrügen.

Besondere Bedeutung anhängiger Verfahren für Steuerpflichtige

Diese anhängigen und noch nicht entschiedenen Verfahren sind für alle Steuerpflichtigen von besonderer Bedeutung. Denn ist die Auslegung eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens beim Bundesfinanzhof, kann die Steuer vorläufig festgesetzt werden. Hat der Bundesfinanzhof eine Streitfrage zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, kommt es für die steuerliche Berücksichtigung in bereits ergangenen Steuerbescheiden dann nicht darauf an, ob die Steuerpflichtigen gegen eine Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt haben.

Wir informieren Sie über

  • aktuelle beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren, in denen voraussichtlich mit einer Sachentscheidung zu rechnen ist (ohne Nichtzulassungsbeschwerden),
  • aktuelle beim Bundesverfassungsgericht, beim Gerichtshof der Europäischen Union und beim Gericht erster Instanz der Europäischen Union anhängige Verfahren, soweit sie für die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in Steuer- und Zollsachen relevant sind.

Sie erhalten Auskunft zu

  • den Terminen der anstehenden mündlichen Verhandlungen und deren Streitgegenstand,
  • den gegebenenfalls nachfolgenden Verkündigungsterminen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit,

  • zu recherchieren, welche beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahren im laufenden Jahr entschieden werden sollen.

 

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