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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Aufgaben
des Bundesfinanzhofs

Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle

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Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle

Höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit

Der Bundesfinanzhof ist die höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit. Er ist einer der gemäß Artikel 95 des Grundgesetzes errichteten fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Er ist die letzte Gerichtsinstanz für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Zollrechts, jedoch nicht für die damit zusammenhängenden Strafverfahren; für sie ist die allgemeine Strafgerichtsbarkeit (letztinstanzlich der Bundesgerichtshof) zuständig.

Steuergesetze im Rahmen der Rechtsschutzgewährung auslegen

Aufgabe des Bundesfinanzhofs ist es, im Rahmen der Rechtsschutzgewährung die Steuergesetze auszulegen und dabei unbestimmte Rechtsbegriffe auszufüllen.
Zudem hat er das Recht, soweit erforderlich, fortzubilden (§ 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung).
Überdies hat der Bundesfinanzhof zu prüfen, ob das jeweilige Steuergesetz verfassungsgemäß ist. Hält er ein Steuergesetz für verfassungswidrig, muss er das Verfahren aussetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen (Artikel 100 Abs. 1 des Grundgesetzes).
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat oftmals eine erhebliche Breitenwirkung für die Rechtspraxis der Finanzverwaltung und damit erhebliche Auswirkungen auf den Staatshaushalt.

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